Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 04.10.2007 - 4 Sa 242/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- LAG Schleswig-Holstein
Lage der Arbeitszeit, Flexible Arbeitszeit, Arbeitszeit, feste, Verringerung, Teilzeit, Alleinerziehende Mutter, Betriebsrat, Mitbestimmung, Weigerung, betriebliche Gründe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festlegung von Arbeitszeit für montags bis freitags zwischen 08:30 bis 14:30 Uhr sowie maximal zweimal pro Monat auch samstags im Rahmen eines Teilzeitverlangens; Zustimmung zur Verteilung der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber mangels Vorliegen entgegenstehender ...
- RA Hensche
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Teilzeitverlangen - Festlegung der Arbeitszeit
- hensche.de
Teilzeitbeschäftigung
- Judicialis
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mitbestimmung des Betriebsrats beim Teilzeitwunsch des Arbeitnehmers zu berücksichtigen
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 14.05.2007 - 2 Ca 322a/07
- LAG Schleswig-Holstein, 04.10.2007 - 4 Sa 242/07
- BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 893/07
Papierfundstellen
- NZA-RR 2008, 301
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03
Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.10.2007 - 4 Sa 242/07
Ob hinreichend gewichtige betriebliche Gründe bestehen, ist gerichtlich festzustellen (BAG, Urteil v. 16.03.2004 - 9 AZR 323/03 -, AP Nr. 10 zu § 8 TzBfG).Dieser Prüfungsmaßstab gilt auch für hier streitige Verteilung der Arbeitszeit (BAG, Urteil v. 16.03.2004 - 9 AZR 323/03 -, AP Nr. 10 zu § 8 TzBfG).
Erfasst werden dabei Betriebsvereinbarungen, in denen Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Pausen und Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage geregelt sind (BAG, Urteil v. 16.03.2004 - 9 AZR 323/03 -, AP Nr. 10 zu § 8 TzBfG).
Vielmehr ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob der kollektive Bezug zu bejahen oder zu verneinen ist (BAG, Urteil v. 16.03.2004 - 9 AZR 323/03 -, AP Nr. 10 zu § 8 TzBfG).
Allgemeine Interessen sind jedoch betroffen und der kollektive Bezug folglich zu bejahen, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die sich abstrakt auf den ganzen Betrieb oder eine Gruppe von Arbeitnehmern oder einen Arbeitsplatz beziehen (BAG, Urteil v. 16.03.2004 - 9 AZR 323/03 - AP Nr. 10 zu § 8 TzBfG).
Soweit es um die Berücksichtigung des Inhaltes einer Betriebsvereinbarung geht, hat das Bundesarbeitsgericht bereits mit Urteil vom 16.03.2004 (9 AZR 323/03, AP Nr. 10 zu § 8 TzBfG) entschieden, dass § 8 TzBfG keinen Gesetzesvorbehalt im Sinne des Eingangssatzes von § 87 Abs. 1 BetrVG begründet.
- LAG Schleswig-Holstein, 01.03.2007 - 4 SaGa 1/07
Lage der Arbeitszeit, einstweilige Verfügung, Alleinerziehende, Mitbestimmung des …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.10.2007 - 4 Sa 242/07
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 1. März 2007 (4 SaGa 1/07) auf Antrag der Klägerin eine einstweilige Verfügung gegen die Beklagte erlassen und diese verurteilt, die Klägerin bis zur erstinstanzlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden nur montags bis freitags zwischen 08:30 Uhr bis 14:30 Uhr sowie maximal zweimal pro Monat auch samstags zur Arbeit einzuteilen.
- BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 893/07
Teilzeitanspruch und betriebliche Mitbestimmung
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 4. Oktober 2007 - 4 Sa 242/07 - aufgehoben.